Allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.
1. Entstehen des Provisionsanspruchs
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Kunden und einem oder mehreren Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt.
Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch eine auflösende Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.
2. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Sie erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
3. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
4. Fälligkeit der Provision
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.
5. Provisionssätze
Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehenden Provisionssätze zwischen dem Kunden und Oechsle Immobilien,Doris Willems e.K. als vereinbart. Für die Zahlung gilt Ziff. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
a) Kauf
Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Grundstückskauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision 3,57 % inkl. MwSt des Gesamtkaufpreises inklusive aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend Ziff. 6. Sollte der dem Provisionsanspruch zugrunde zulegende Gesamtkaufpreis 10.000.000,00 € überschreiten, beträgt der Provisionsanspruch 2,98 % inkl. MwSt (s. Ziff. 6).
b) Vermietung und Verpachtung
Für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen erhalten wir eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung) inkl. Mehrwertsteuer. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend Ziff. 6.
Für die Vermittlung oder den Nachweis von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen
mit einer Laufzeit unter 10 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt;
mit einer Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision 4 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt;
Bei der Berechnung der Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung) bleiben Zeiten, während derer keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt.
Bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete inkl. Nebenkosten die durchschnittliche Monatsmiete inkl. Nebenkosten bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.
Für Pachtverträge oder vergleichbare Vertragsarten gelten die o.g. Provisionsregelungen entsprechend.
c) Vermittlung und Nachweis von Finanzierungen
Die Berechnung der Provision erfolgt abhängig von der Höhe der aufzunehmenden Fremdmittel nach vorheriger individueller Vereinbarung. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Provision 2 % der aufzunehmenden Fremdmittel.
6. Mehrwertsteuer
Die Berechnung und Erhebung von Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Satz.
7. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden.
8. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Datenschutz
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nur im erforderlichen Rahmen der Ausführung an Dritte weitergegeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düren vereinbart.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen
Heimbach im Januar 2024